GOZ - Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ ist die Abkürzung für „Gebührenordnung für Zahnärzte“. Die GOZ regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Die GOZ findet für Kassenpatienten immer dann Anwendung, wenn eine Leistung nicht im Rahmen der BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) abgerechnet werden kann.
Ein vollständige Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte erfolgt nur bei Personen die privat krankenversichert sind, oder wenn ein Zahnarzt keine Kassenzulassung hat.
Im Rahmen der GOZ kann der Zahnarzt entsprechend dem Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der Behandlung den Einfachsatz (1 bis 2,3-fach), den Regelhöchstsatz (2,3-fach) oder den Höchstsatz (3,5-fach) abrechnen.
Rechnet der Zahnarzt eine Leistung ab, die über dem 2,3 fachen Satz liegt, so muss die Rechnung eine kurze Begründung für den besonderen Schwierigkeitsfaktor und den erhöhte Zeitaufwand enthalten.