Honorarvereinbarung
Eine Honorarvereinbarung muss geschlossen werden, wenn ein Zahnarzt für seine Leistungen einen Steigerungssatz verlangt, der über dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt. Diese besondere Gebührenvereinbarung muss vor der Behandlung schriftlich getroffen werden.
In der Regel ist dies der Fall wenn es sich um eine sehr komplizierte zahnärztliche Maßnahme handelt, die nur von einem Fachspezialisten durchgeführt werden kann.
Wir eine Honorarvereinbarung getroffen, sind für den Steigerungsfaktor keine Grenzen gesetzt.