Regelversorgung
Abhängig vom zahnärztlichen Befund, sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine bestimmte Regelversorgung vor. Auf Grundlage dieser Regelversorgung wird dann der befundbezogene Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt.
Auch wenn sich der Patient nicht für die Regelversorgung entscheidet, erhält er doch den zuvor ermittelten befundbezogenen Festzuschuss. Handelt es sich um eine höherwertige Versorgung, so erhöht sich der Kostenanteil des Patienten.
Der befundbezogene Festzuschuss liegt bei 50% und kann auf 60% bzw. 65% steigen wenn in den letzten 5 bzw. 10 Jahren einmal im Jahr eine Routineuntersuchung beim Zahnarzt staatgefunden hat