Checkliste zur Zahnzusatzversicherung
Worauf Sie bei einer guten Zahnzusatzversicherung unbedingt achten sollten!
Eine Zahnzusatzversicherung alleine nach dem Preis auszuwählen könnte fatale Folgen haben. Denn für einen geringen monatlichen Beitrag kann man nur selten Top-Leistungen erwarten.
Mit unserer Checkliste behalten Sie im Bedingungswirrwarr der Zahnzusatzversicherungen immer den Überblick und können so eine gute und wohlüberlegte Entscheidung treffen!
1. Rechnungsbetrag
Sie sollten immer darauf achten, dass sich die prozentuale Erstattung auf den Rechnungsbetrag des Zahnarztes bezieht. Bei vielen recht günstigen Angeboten wird die Erstattung häufig nur im Rahmen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
2. Preis- und Leistungsverzeichnis
Viele Versicherungsunternehmen arbeiten zwischenzeitlich mit einem eigene Preis- bzw. Leistungsverzeichnis. Durch ein eigenes Preis- bzw. Leistungsverzeichnis, kann der Versicherer die Kosten begrenzen, so dass dann nicht immer der komplette Rechnungsbetrag als Grundlage für die Erstattung herangezogen wird.
Haben Sie einen Tarif mit einem eigenen Preis bzw. Leistungsverzeichnis abgeschlossen, empfehlen wir Ihnen Ihrem Zahnarzt vor Behandlungsbedingung dieses Verzeichnis vorzulegen. Sollte Ihr Zahnarzt mit den dort genannten Erstattungshöhen klarkommen haben Sie kein Problem. Sollte Ihr Zahnarzt nicht im Rahmen dieser Sätze abrechnen können, müssen Sie mit einem erhöhten Eigenanteil rechnen. Und natürlich haben Sie auch jederzeit das Recht in einer anderen Zahnarztpraxis vorbeizuschauen!
3. Erstattungshöhe
Besonders zu empfehlen sind Tarife, die die Leistung der GKV bis zu einem festen Prozentsatz (Bsp.: 80%) auffüllen. Somit ist Ihr eigenes Kostenrisiko immer eindeutig definiert. Übernimmt der Versicherer 80% des Rechnungsbetrages müssen Sie 20% der Kosten tragen!
4. Als Zahnersatz gilt…
Leider gibt es keinen festen Standard für welche Zahnersatzmaßnahmen eine private Zahnzusatzversicherung die Behandlungskosten übernimmt. Deshalb sollte man vor Vertragsabschluss auf jeden Fall einen kurzen Blick in die Bedingungen werfen. Denn ist eine Maßnahme nicht in den Bedingungen aufgeführt, muss die Versicherung die Kosten dafür auch nicht übernehmen!
5. Einschränkung bei Implantaten
Einige Anbieter leisten zwar für Implantate begrenzen jedoch die Anzahl der Implantate pro Kiefer. Wenn Ihnen die Versorgung durch Implantate besonders wichtig ist, sollten Sie auf jeden Fall prüfen ob der von Ihnen gewünschte Tarif ohne Einschränkung leistet!
6. Zahnstaffel
Sieht der Tarif eine Zahnstaffel vor, so sollte man prüfen, ob diese bei einer unfallbedingten Maßnahme entfällt und wie lange die Kostenübernahme durch den Versicherer eingeschränkt ist.
Hinweis: Nach dem Ende der Zahnstaffel sollte ein guter Versicherer auf eine weitere Summenbegrenzung verzichten!